Stundungsregelung für Wasserentnahmeabgabe vom Landtag beschlossen
2013 wurde in Sachsen die Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftanlagen eingeführt. Sie beträgt zwischen 15 und 25 Prozent vom erwirtschafteten Umsatz der jeweiligen Anlage. Dieses Geld ist an den Freistaat abzuführen. Zahlreiche Anlagenbetreiber haben in den vergangenen Wochen Gebührenbescheide erhalten. Da die … Weiterlesen …