Auf Antrag der Koalitionsfraktionen debattierte der Landtag heute über den Entwurf zum Endlager-Standortauswahlgesetz des Bundes. Dieser sieht eine deutliche Benachteiligung Sachsens vor.
Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende des Umweltarbeitskreises der CDU-Fraktion, Ronny Wähner: „Mit dem beschlossenen Atomausstieg muss die Frage der Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen gelöst werden – aber nicht auf unsere Kosten! Die jetzt vorgesehenen Abstriche bei den Mindestanforderungen an das Gestein sind eine Sonderregelung, die wissenschaftlich nicht haltbar ist und Sachsen eindeutig benachteiligt.“
Die Suche nach einem bestmöglichen Standort muss aus Sicht der CDU-Fraktion unvoreingenommen, transparenten und ergebnisoffenen erfolgen. „Im Auswahlverfahren müssen Endlagerkonzepte auf Basis einer intakten natürlichen Barriere absoluten Vorrang haben. Wir wollen keine Sonderbehandlung, sondern eine bundesweite Gleichbehandlung. Deshalb muss der Gesetzentwurf geändert werden!“, so Wähner weiter.
Nach Auffassung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Ines Springer gilt das auch für das geplante Exportverbot für radioaktiver Brennelemente. „Diese Regelungen müssen gestrichen und der Transport der ehemaligen Brennstäbe aus Rossendorf nach Russland endlich zugelassen werden. Wir diskutieren dieses Thema seit fast 15 Jahre mit dem Bund und noch immer ist hier keine Lösung für Sachsen und die radioaktiven Abfälle in Sicht. Das ist ein Unding.“ sagt Springer.
Die CDU-Abgeordnete Patricia Wissel fordert abschließend den Bund auf, „das Standortauswahlgesetz nach rein wissenschaftlichen Kriterien zu überarbeiten und alle potenziellen Endlagerstandorte gleich zu behandeln. Oberste Prämisse muss dabei die Sicherheit des Endlagers sein – Salz und Ton müssen Vorrang vor Granit haben.“