Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot verlängert
Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus und der damit verbundenen Maßnahmen hat das sächsische Verkehrsministerium die Geltungsdauer der befristeten Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Lkw bis zum 19. April verlängert. Die Ausnahmegenehmigung gilt für Fahrzeuge, die Artikel des Trockensortiments (unter anderem haltbare Lebensmittel und Hygieneartikel) und medizinische Produkte transportieren. Die Ausnahmegenehmigung gilt auch für … Weiterlesen