Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot verlängert
Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus und der damit verbundenen Maßnahmen hat das sächsische Verkehrsministerium die Geltungsdauer der befristeten Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Lkw bis zum 19. April verlängert. Die Ausnahmegenehmigung gilt für Fahrzeuge, die Artikel des Trockensortiments … Weiterlesen …