Sachsen schafft die Wasserentnahmeabgabe ab

Auf der gestrigen Sitzung (2.2.2016) der CDU-Landtagsfraktion in Dresden, wurde mit großer Mehrheit die Abschaffung der Wasserentnahmeabgabe beschlossen.

„Ich bin sehr glücklich über dieses Ergebnis, da damit die Grundlage geschaffen wurde, dass Wasserkraftanlagen auch zukünftig wirtschaftlich in Sachsen und im Erzgebirge betrieben werden können. Mein Dank gilt allen, die mich auf diesem, nicht einfachen Weg zur Abschaffung, konstruktiv unterstützt haben“, so Landtagsabgeordneter Ronny Wähner, der sich seit seiner Wahl in den Sächsischen Landtag, 2014, intensiv um die Abschaffung bemühte. Wähner ist Mitglied im dafür zuständigen Fachausschuss Ländlicher Raum, Umwelt und Landwirtschaft.

Als nächster Schritt kann der Grundsatzbeschluss der CDU-Fraktion mit dem Koalitionspartner, der SPD, besprochen werden.

„Die Kolleginnen und Kollegen waren schon bisher eng in den Meinungsbildungsprozess eingebunden, viele habe mir ihre Zustimmung zugesichert“, so Ronny Wähner.

In einem weiteren Schritt muss dann die Änderung des Gesetzes erarbeitet werden, bis schließlich im parlamentarischen Verfahren die Abschaffung verabschiedet werden kann.

Hintergrund:

2013 wurde in Sachsen die Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftanlagen eingeführt.

Sie beträgt zwischen 15 und 25 Prozent vom erwirtschafteten Umsatz der jeweiligen Anlage. Dieses Geld ist an den Freistaat abzuführen.

Da die Berechnungsgrundlage der Abgabe der Umsatz und nicht der Gewinn des Unternehmens ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch der gesamte betriebliche Gewinn und sogar mehr abgeschöpft wird. Damit wäre eine Wasserkraftanlage langfristig nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Das ist nicht im Sinne einer zukunftsweisenden CDU-Wirtschafts- und Energiepolitik.

Eine Wasserentnahmeabgabe auf Wasserkraftanlagen wird nur im Freistaat Sachsen und Schleswig-Holstein erhoben. Im Freistaat Bayern wird ein Gebührenmodell angewandt, das nicht mit der bisherigen sächsischen Regelung vergleichbar ist.