„Glück auf, Glück auf, der Steiger kommt“ ist immaterielles Kulturerbe

„Glück auf, Glück auf, der Steiger kommt“, das Steigerlied wird seit Jahrhunderten in allen Bergbauregionen Deutschlands gesungen und steht für Identität und Gemeinschaft in den vom Berg- und Hüttenwesen geprägten Kulturlandschaften. Die Kulturministerkonferenz hat am 15. März deshalb entschieden, das Singen des Steigerlieds in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen.

Das Lied ist die Hymne der deutschen Bergleute und integraler Bestandteil der in Sachsen und dort vor allem im Erzgebirge besonders lebendigen Bergbautraditionen. Die Ursprünge reichen bis in das 16. Jahrhundert zurück. Der erste Beleg für eine öffentliche Aufführung findet sich in der Beschreibung einer Festveranstaltung, die 1678 in Schneeberg zu Ehren des sächsischen Kurfürsten Johann Georg II. abgehalten wurde. Details des Liedtextes variieren je nach Region.

Am 16. März wurde das Steigerlied vor dem Sächsischen Landtag in Dresden gesungen. Auch der heimische CDU-Wahlkreisabgeordnete Ronny Wähner und Erzgebirgslandrat Rico Anton stimmten mit ein.