Viele Unternehmen in Sachsen dürfen ohne Antrag an Sonn- und Feiertagen arbeiten
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus hat die Landesdirektion Sachsen für eine Reihe von Tätigkeiten eine Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit bewilligt. Des Weiteren kann in einer Reihe von Branchen von der täglichen Höchstarbeitszeit abgewichen und bis maximal 12 Stunden gearbeitet werden. Eine Antragstellung durch die betroffenen Unternehmen ist damit nicht mehr erforderlich. Die … Weiterlesen