Der Lehrermangel ist momentan das zentrale Thema, wenn es um die Bildungspolitik im Freistaat Sachsen geht. Dabei darf nicht vergessen werden, dass Sachsen im bundesweiten Vergleich ein erfolgreiches Bildungssystem hat, bei den PISA-Studien immer vordere Plätze belegt.
Im Dezember 2017 wurde die Staatsregierung beauftragt, ein Handlungsprogramm zu erarbeiten, zur nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität. Dieses liegt seit März vor und wird intensiv diskutiert.
Zu einer Diskussionsveranstaltung unter dem Motto: „Bildung, jetzt mal Tacheles!“, hatte die CDU-Landtagsfraktion am 18. Juni nach Annaberg-Buchholz eingeladen. Lehrer aus dem Erzgebirge hatten die Möglichkeit, mit Kultusminister Christian Piwarz, dem bildungspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Patrick Schreiber sowie den heimischen Wahlkreisabgeordneten Ronny Wähner (Raum Annaberg), Rico Anton (Raum Stollberg) und Thomas Colditz (Raum Aue-Schwarzenberg) ins Gespräch zu kommen.
Gleich zu Beginn zog Kultusminister Piwarz Bilanz. Das Hauptproblem sei, dass über Jahre hinweg zu wenig Lehrer eingestellt wurden und zu viele junge Menschen in andere Bundesländer gegangen sind. Um jetzt dem akuten Lehrermangel entgegen zu treten, war es notwendig, eine hohe Zahl an Seiteneinsteigern einzustellen. Christian Piwarz betonte aber gleichzeitig, dass es das Ziel des Handlungsprogrammes sei, mittelfristig den Bedarf an Lehrern mit ausgebildeten Pädagogen zu decken.
Auch das Thema der Lehrerverbeamtung spielte eine Rolle. „Es war ein schwieriger Prozess in der CDU, wir waren grundsätzlich gegen die Verbeamtung. Die Tatsache, dass in allen Bundesländern, außer Berlin, mittlerweile die Lehrer verbeamtet werden, lässt uns aber hier keinen Spielraum mehr, wenn wir in Deutschland wettbewerbsfähig bleiben wollen“, so der Kultusminister.
Im Anschluss an die Ausführungen von Christian Piwarz folgte eine rege Diskussion. Dabei stand aber die Verbeamtung nicht im Mittelpunkt. Es ging eher um die Themen Klassenteiler, Digitalisierung an Schulen und um Bildungsinhalte.
„Die Veranstaltung mit unserem Kultusminister schätze ich als sehr gelungen ein. Es gab eine konstruktive Diskussion auf Augenhöhe. Wir als CDU-Landtagsfraktion sind uns der Probleme an den Schulen bewusst und werden auch hart an ihrer Lösung arbeiten. Ich denke, die anwesenden Lehrerinnen und Lehrer konnten auch diesen Eindruck mit nach Hause nehmen“, so Ronny Wähner.
Hintergrund zum Handlungsprogramm „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“
Das Handlungsprogramm hat ein Finanzvolumen von 1,7. Milliarden Euro. Ziel ist es, mehr ausgebildete Lehrer für Sachsen zu gewinnen, indem die im Bundesvergleich gleichen Einstellungs- und Vergütungsbedingungen angeboten werden.
Das Artikelgesetz regelt die notwendigen Änderungen in neun betroffenen Rechtsvorschriften. Das sind zum Beispiel das Besoldungsgesetz, das Sächsische Beamtengesetz oder die Lehramtsprüfungsordnung II. Die Rechtsänderungen sind unter anderem notwendig, damit die Grundschullehrer in Sachsen höher eingruppiert werden können. Ab dem 1. Januar 2019 wird das Eingangsamt der Grundschullehrer von Besoldungsgruppe A 12 zur Besoldungsgruppe A 13 angehoben.
Außerdem sollen auch die Lehrkräfte mit DDR-Abschluss zum großen Teil in die Entgeltgruppe E13/A13 höhergruppiert werden. So können zum Beispiel Lehrkräfte mit abgeschlossener pädagogischer Fachschulausbildung als Lehrer für die unteren Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule oder mit abgeschlossener Ausbildung als Freundschaftspionierleiter oder Erzieher, jeweils mit einer Lehrbefähigung für die Fächer Deutsch, Mathematik und für ein Wahlfach für die Klassen 1 bis 4 höhergruppiert werden.
Der Vorbereitungsdienst soll künftig im Regelfall im Beamtenverhältnis auf Widerruf abgeleistet werden. Dafür wird die Lehramtsprüfungsordnung II geändert.
Mit einer Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung wird außerdem dafür gesorgt, dass auch Seiteneinsteiger verbeamtet werden können, nachdem sie die Qualifizierungsmaßnahmen erfolgreich absolviert haben und damit die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahmen in das Beamtenverhältnis erfüllen.