Staatsminister Thomas Schmidt hat am 22. April die 30 sächsischen LEADER-Regionen ernannt. „Ich freue mich, dass wir allen Regionen den LEADER-Status genehmigen können“, sagte der Minister bei einer Festveranstaltung in Limbach-Oberfrohna. „Damit nimmt die neue Förderperiode bis 2020 auch im ländlichen Raum Gestalt an.“ Im Genehmigungsbescheid sind Bedingungen formuliert, damit die eingereichten LEADER-Entwicklungsstrategien auch in allen Punkten den EU-Vorgaben entsprechen. Nach deren Erfüllung können die Regionen mit der Förderung beginnen.
Für die Unterstützung der ländlichen Entwicklung stehen insgesamt 427 Millionen Euro zur Verfügung. Die einzelnen Regionen erhalten in der neuen Förderperiode noch mehr Freiheiten. Bisher konnten die Gebiete aus einer Liste von Fördermöglichkeiten mit einheitlichen Förderhöhen auswählen, künftig entscheiden sie allein auf der Grundlage ihrer Strategie, für welche Projekte sie wie viel Geld zur Verfügung stellen wollen. „Wir brauchen diese maßgeschneiderten Entwicklungsstrategien, weil sich die demografische Entwicklung in den einzelnen Gebieten unterschiedlich auswirken wird“, so Schmidt. „Die Menschen vor Ort wissen am besten, was gut für ihre Region ist. Deshalb sollen sie möglichst unabhängig über die Vergabe der Fördermittel entscheiden können. Sachsen nimmt hierbei in Deutschland eine Vorreiterrolle ein, weil wir diesen Ansatz flächendeckend einführen. Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Ansatz unsere Dörfer und Städte im ländlichen Raum als attraktive Arbeits- und Lebensorte erhalten und weiterentwickeln können.“
Nach dem Aufruf des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) vom Oktober 2013 hatten sich im ländlichen Raum Sachsens 30 Regionen gebildet und ihre spezifischen Entwicklungsstrategien nach den Vorgaben von LEADER erarbeitet. Das SMUL hat die Erarbeitung der Strategien mit Fachveranstaltungen und Beratungen begleitet. Der Ausschuss zur Auswahl der künftigen LEADER-Gebiete hatte am 9. April 2015 unter dem Vorsitz von Staatssekretär Herbert Wolff getagt und über die Empfehlungen eines externen Gutachters beraten. Der Freistaat Sachsen hatte das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Mai 2014 als erstes deutsches Bundesland bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht. Im Dezember 2014 genehmigte die Europäische Kommission das Programm als eines der ersten in Europa.