Zusätzliche 35 Millionen Euro für Altlastenbeseitigung

Das Kabinett hat heute (24. Februar 2015) die Förderrichtlinie „Inwertsetzung von belasteten Flächen“ (RL IWB/2015) beschlossen. Damit können 35 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die Sanierung von Altlasten eingesetzt werden. Die Mittel aus dem EFRE ergänzen die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen aus der Altlastenfreistellung und werden vor allem für kommunale Maßnahmen eingesetzt sowie für private Flächen, für die keine Altlastenfreistellung vorliegt.

„Unser Ziel beim Umgang mit Altlasten ist es, Umweltgefährdungen insbesondere für Boden und Grundwasser zu beseitigen“, so Umweltminister Thomas Schmidt. Neben dieser Gefahrenabwehr ist auch die Sanierung von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten förderfähig, von denen zwar noch keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen, die aber einer neuen Nutzung der betreffenden Flächen bisher entgegenstehen. An solchen Flächen besteht zwar zunächst kein dringender Sanierungsbedarf. Im Rahmen von Baumaßnahmen müssen die Investoren, z. B. wegen belastetem Bodenaushub, mit höheren Kosten rechnen.

Seit 1991 wurden im Freistaat Sachsen Altlasten auf insgesamt ca. 9 000 ha Fläche saniert. Bund und Freistaat haben einen Großteil dieser Maßnahmen mit 640 Millionen Euro aus der Altlastenfreistellung unterstützt. Bedeutende Einzelmaßnahmen waren die Sanierung der ehemaligen Uranerzaufbereitung Dresden-Coschütz/Gittersee (Kosten: rund 50 Millionen Euro) und die Sanierung einer ehemaligen Raffinerie in Chemnitz-Klaffenbach und Neukirchen (rund 100 Millionen Euro). Zusätzlich flossen für Altlastensanierungen bisher 110 Millionen Euro Fördermittel. Ein Beispiel für die damit realisierten Maßnahmen ist die Sanierung des ehemaligen Steinkohlenmahlwerkes Hohndorf (Erzgebirgskreis) mit teerölbelastetem Betriebsgelände und angrenzender Aschedeponie (rund 4,4 Millionen Euro).

Über den aktuellen Stand der Altlastensanierung im Freistaat Sachsen informiert die Broschüre „Altlastenbehandlung in Sachsen – eine Bestandsaufnahme“:https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/22314

Hintergrund:

Im Zuge der Altlastenfreistellung wurden die Eigentümer von belasteten Flächen von der Verantwortung für die vor dem 1. Juli 1990 entstandenen Schäden freigestellt. In Sachsen wurden bisher 850 positive Freistellungsbescheide erteilt und damit Investoren der Neubeginn auf diesen Flächen erleichtert. Die Kosten für die Sanierungsarbeiten übernehmen der Bund und der Freistaat Sachsen.