Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (6. Februar 2015) den offiziellen Startschuss für das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) für den Zeitraum 2014 bis 2020 gegeben.
Land- und Forstwirte können schon jetzt Anträge für erste Programmteile stellen. Bei den LEADER-Regionen sind wir auf einem guten Weg. 30 Regionen haben sich um einen LEADER-Status beworben und ihre Entwicklungsstrategien eingereicht. Nach der Ernennung der LEADER-Regionen im Frühjahr können diese Anträge auf Fördermittel stellen. Mit Hilfe des Entwicklungsprogramms und der dazugehörigen Förderrichtlinien, werden wir im ländlichen Raum in Sachsen weiterhin für eine nachhaltig positive Entwicklung sorgen. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, die Fördermittel in Höhe von insgesamt 1,1 Milliarden Euro vollständig in Anspruch zu nehmen.
Der Freistaat Sachsen hatte das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Mai 2014 als erstes deutsches Bundesland bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht. Das Programm gehört zu den ersten neun von insgesamt 118 in ganz Europa, die mittlerweile genehmigt sind.
Für die Unterstützung der ländlichen Entwicklung stehen insgesamt 455 Millionen Euro zur Verfügung. Dabei erhalten die einzelnen Regionen in der neuen Förderperiode noch mehr Freiheiten. Bisher konnten die Gebiete aus einer Liste von Fördermöglichkeiten mit einheitlichen Förderhöhen auswählen, künftig entscheiden sie allein auf der Grundlage ihrer Strategie, für welche Projekte sie wie viel Geld zur Verfügung stellen wollen.
Weiterhin unterstützt werden Investitionen in landwirtschaftliche Betriebe sowie in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte. Fördergegenstand ist dort auch die Vermittlung von Innovationen aus der Forschung in die landwirtschaftliche Praxis. Das Entwicklungsprogramm sieht dafür bis 2020 insgesamt 222 Millionen Euro vor.
Zur Förderung einer umwelt- und naturschutzgerechten Landbewirtschaftung stehen 338 Millionen Euro unter anderem für den Öko-Landbau, für Ausgleichszahlungen für benachteiligte Gebiete sowie für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verfügung.
Mit 52 Millionen Euro werden bis 2020 Artenschutz- und Biotopschutzmaßnahmen, dazu notwendige Technik oder naturschutzfachliche Studien und Bildungsarbeit in Sachen Naturschutz gefördert. Zu den Fördergegenständen gehören auch die Anlage und die Sanierung von Weinbergs- und Trockenmauern. Und mit 31 Millionen Euro können unter anderem der Waldumbau, der forstwirtschaftliche Wegebau sowie die Einrichtung und Verbesserung von Waldbrandüberwachungssystemen gefördert werden.
Weitere Informationen zum Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum und zu den dazugehörigen Förderrichtlinien finden Sie im Internet unter www.smul.sachsen.de/foerderung/.