Allgemeinverfügung
Der Freistaat Sachsen schließt per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen und untersagt ebenso alle Veranstaltungen. Die Verfügung des Gesundheitsministeriums gilt ab 19. März 2020, um 0:00 Uhr früh, bis zunächst 20. April 2020. Ziel ist es, das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren. Für den Publikusmverkehr werden geschlossen:• Theater• Musiktheater• Kinos• Konzerthäuser• … Weiterlesen