Jörg Richter ist Betreiber von Wasserkraftanlagen. Eine davon, „Küblers Erben“, steht in Lunzenau. Am 16. November trafen sich Europaabgeordneter Dr. Peter Jahr, Bundestagsabgeordneter Volkmar Vogel, Landtagsabgeordneter Ronny Wähner, Stephan Naumann vom Bundesumweltamt und Alexander Düsterhöft vom Wasserkraftverband Mitteldeutschland e.V. in Lunzenau, um auf die Bedeutung der Wasserkraft in Sachen aufmerksam zu machen.
Früher gab es im Freistaat einmal über 3.000 Wasserkraftanlagen, heute sind es noch 306. Wichtig war den Politikern vor Ort zu betonen, dass die kleinen Anlagen auf alle Fälle erhalten werden sollen. Bei den Betreibern sorgte unlängst eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union für Verunsicherung. Das Bundesumweltamt teilte dort mit, dass Wasserkraftanlagen unter 100 Kilowatt Leistung Strom kaum wirtschaftlich produzieren können.
Stephan Naumann, vom Bundesumweltamt, relativierte. Er machte deutlich, dass es sich bei den Veröffentlichungen nicht um Gesetze oder Richtlinien handelt, die für Genehmigungsbehörden von Wasserkraftanlagen bindend sind. Die, in dem Artikel erwähnten Zahlen, entstammen einer über drei Jahre dauernden Studie des Umweltbundesamtes aus den 90er Jahren. Wichtig sei, dass man jede Anlage einzeln betrachtet.
„Wasserkraft hat in Sachsen eine lange Tradition. Die bestehenden Anlagen müssen erhalten bleiben. Die Wasserkraft ist im Gegensatz zur Windkraft als alternative Energiequelle bei der Bevölkerung akzeptiert. Zudem ist sie im Gegensatz zur Wind- und Solarenergie, grundlastfähig. Die Ausführungen des Bundesumweltamtes im Amtsblatt der Europäischen Union dürfen auf keinen Fall dazu führen, kleine Wasserkraftanlagen als unwirtschaftlich darzustellen, dass entspricht nicht den Tatsachen. Auch dürfen Wasserkraftanlagenbetreiber bei den Genehmigungsbehörden keine Nachteile haben, weil, wie heute klar gestellt wurde, es sich bei den Aussagen nicht um Gesetze oder Richtlinien handelt“, so Ronny Wähner.