Sächsische Bauordnung geändert

Am 1. Juni wurde im Sächsischen Landtag die Änderung der sächsischen Bauordnung beschlossen. Ein zentraler Punkt ist die Einführung der 1.000-Meter-Abstandsregelung für Windkraftanlagen zur Wohnbebauung. „Dies war eine wesentliche Forderung der CDU aus dem Koalitionsvertrag“, so Ronny Wähner (CDU), Vorsitzender des Arbeitskreises Regionalentwicklung und Sprecher für Regionalentwicklung und den ländlichen Raum der CDU-Landtagsfraktion.

Konkret bedeutet dies, dass Windkraftanlagen nur mit einem Abstand von 1.000 Metern zu geschlossener Wohnbebauung und ebenfalls mit einen Abstand von 1.000 Metern zu mindestens fünf Wohngebäuden im Außenbereich errichtet werden dürfen. Das Gesetz lässt Ausnahmen zu, wenn zum Beispiel die betroffene Kommune in ihrem Stadt- oder Gemeinderat einen geringeren Abstand mit mehrheitlichen Beschluss fassen möchte. „Der CDU ist es wichtig, dass diese Entscheidungen bürgernah vor Ort getroffen werden können“, so Ronny Wähner.

Weitere Änderungen betreffen Erleichterungen und Ausweitung der Verfahrensfreistellung, so sind zum Beispiel Gebäude bis 75 Kubikmeter im Innenbereich zukünftig verfahrensfrei. Es gibt eine Erleichterung für den Einsatz von Holz als Baustoff, wenn die Feuerwiderstandsfähigkeit nachgewiesen ist, weiterhin wurde die „kleine Bauvorlageberechtigung“ in Sachsen neu eingeführt.

„Die Neuregelungen sind ein wichtiger Beitrag zur positiven Weiterentwicklung des Bauens in Sachsen“, so Ronny Wähner.