Bürgermeister dürfen Kreistagsmandat behalten

Am 1. Februar hatte sich der Sächsische Landtag in der zweiten Beratung mit dem Gesetzesentwurf der AfD „Gesetz zur Änderung der Sächsischen Landkreisordnung“ (Drs 6/4853) im Plenum befasst.

Dieser sah vor, dass künftig keine Bürgermeister mehr im Kreistag eines Landkreises vertreten sein dürfen. Begründet hat dies die AfD unter anderem damit, dass Bürgermeister in einen Interessenskonflikt geraten können, wenn es beispielsweise um die Erhöhung der Kreisumlage geht, sind es doch die Städte und Gemeinden, die diese Kreisumlage an den Landkreis zahlen müssen.

„Wir als CDU haben diesen Entwurf abgelehnt. Es gibt keinen Grund, warum Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nicht Kreisräte seien sollten. Uns geht es vor Ort vor allem um den Zusammenhalt der kommunalen Familie. Jedem Bürgermeister ist die Finanzausstattung seiner Kommune wichtig, ebenso wichtig ist es aber auch, dass der Landkreis seine Aufgaben erfüllen kann und dafür ausreichend finanzielle Mittel hat. Weiterhin bringen die Bürgermeister eine hohe Sach-und Fachkompetenz in die Kreistagsarbeit ein“, so der ehrenamtliche Bürgermeister von Königswalde und Landtagsabgeordnete Ronny Wähner.

Dem Kreistag des Erzgebirgskreises gehören aktuell 24 hauptamtliche und drei ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über alle Fraktionen hinweg an. Trotzdem wurde seit der Bildung des Erzgebirgskreises 2008, mit breiter Mehrheit bei den Abstimmungen, die Kreisumlage erhöht.