CDU-Landtagsfraktion beschließt Eckwerte zum Doppelhaushalt 2015/2016 und Positionspapier zur Asyl- und Flüchtlingspolitik

Auf ihrer Klausurtagung in Meißen hat die CDU-Landtagsfraktion ihre Eckwerte zum Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossen. Als Vorlage diente der Entwurf der Sächsischen Staatsregierung.

Wichtig war, dass es auch in Zukunft keine Neuverschuldung gibt und weiterhin jährlich 75 Millionen Euro alte Verbindlichkeiten getilgt werden. Außerdem wird am Generationenfonds festhalten und diesem weitere Mittel zuführt. Die Schwerpunkte des kommenden Landesetats sind aus Sicht der CDU-Fraktion Bildung, Innere Sicherheit und eine moderne Infrastruktur (Digitalisierung) sowie die Sicherung einer leistungsfähigen Krankenhausstruktur im Freistaat. Außerdem wird die Staatsregierung aufgefordert, spätestens mit dem Entwurf für den Doppelhaushalt 2017/2018 wieder einen strukturell ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorzulegen. Die Haushaltsausgleichrücklage dient nach Auffassung der Fraktion grundsätzlich zur Abdeckung konjunktureller Schwankungen. Sie ist kein Mittel zum Haushaltsausgleich in guten Jahren.

Der Haushalt wird am 5. Februar im Sächsischen Landtag eingebracht und soll in der letzten Aprilwoche dieses Jahres im Plenum verabschiedet werden.

Außerdem hat die CDU-Landtagsfraktion ein Positionspapier mit dem Titel „Gerechtigkeit und Transparenz – Herausforderungen der Asyl- und Flüchtlingspolitik meistern“ auf der Klausurtagung verabschiedet.

Das Positionspapier ist ein klares Bekenntnis zum deutschen Asylrecht und unterstreicht die Forderung, geltende Gesetze strikt einzuhalten. Das bedeutet, dass politisch Verfolgten, die Schutz benötigen, diesen Schutz auch gewährt wird. Gleichzeitig müssen jene konsequent zurückgeführt werden, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Außerdem soll auf Bundesebene dafür geworben werden, dass Tunesien als sicheres Herkunftsland eingestuft wird. Die CDU-Landtagsfraktion vertritt zudem die Position, dass allen Menschen, die längerfristig in Sachsen bleiben, eine zeitnahe Integration ermöglicht wird. Asylbewerber sollten die deutsche Sprache erlernen können. Zudem muss die Integration von Asylbewerberkindern in Kindertageseinrichtungen begleitet und schulpflichtigen Kindern Bildungschancen sowie sonstige Maßnahmen zur sozialen Teilhabe geboten werden.