Wasserentnahmeabgabe abgeschafft

Ronny Wähner: „Wieder Planungssicherheit für sächsische Wasserkraftanlagenbetreiber“

Dresden/Annaberg-Buchholz (PM): Sächsische Wasserkraftanlagenbetreiber können aufatmen. Heute wurde im Sächsischen Landtag die Änderung des Wassergesetzes beschlossen und damit die 2013 eingeführte Wasserentnahmeabgabe abgeschafft.

„Ich bin froh, dass es jetzt zu dieser Gesetzesänderung gekommen ist. Damit haben die Wasserkraftanlagenbetreiber im Freistaat Sachsen wieder Planungssicherheit“, so CDU-Landtagsabgeordneter Ronny Wähner, stv. Vorsitzender des Arbeitskreises für den ländlichen Raum, Umwelt und Landwirtschaft.

2013 wurde in Sachsen die Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftanlagen eingeführt.

Sie betrug zwischen 15 und 25 Prozent vom erwirtschafteten Umsatz der jeweiligen Anlage. Dieses Geld war an den Freistaat abzuführen.

Da die Berechnungsgrundlage der Abgabe der Umsatz und nicht der Gewinn des Unternehmens war, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass dadurch der gesamte betriebliche Gewinn und sogar mehr abgeschöpft wird. Damit wäre eine Wasserkraftanlage langfristig nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben. Das ist nicht im Sinne einer zukunftsweisenden CDU-Wirtschafts- und Energiepolitik.

Mit der Abschaffung wird aber auch die bisher gewährte Förderung des Freistaates für den Bau von Fischaufstiegsanlagen eingestellt.

Eine Wasserentnahmeabgabe auf Wasserkraftanlagen wurde nur im Freistaat Sachsen und Schleswig-Holstein erhoben. Im Freistaat Bayern wird ein Gebührenmodell angewandt, das nicht mit der sächsischen Regelung vergleichbar ist.